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Satzung Vorstand Vorsitzender: Dipl.-Ing. Karl-Heinz Maier, Mörfelden-Walldorf Der Allgemeine Rettungsverband Frankfurt e.V. ist eingetragen im Vereinsregister Frankfurt am Main unter der Nummer VR-8820. Satzungsauszug 1. Vereinszweck 1.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung unter Ausschluß konfessioneller und parteipolitischer Fragen. 1.2. Aufgaben des Vereins sind die freie Wohlfahrtspflege und die Notfallhilfe. 1.3. Die Verwirklichung des Vereinszweckes soll insbesondere erreicht werden durch folgende Maßnahmen:
Die Leistungen des Vereins kommen den in § 53 AO genannten Personen zugute. 2. Gemeinnützigkeit 2.1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2.2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden. 2.4. Der Verein ist beim Finanzamt Frankfurt III unter der Steuernummer 045 250 68 168 als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Satzungsauszug zum Download Satzungsauszüge des ARV Frankfurt e.V. sowie des Fördervereins für die ARV-Tagespflege erhalten Sie als PDF unter Download. |
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