Satzung
Allgemeiner Rettungsverband Frankfurt e.V.

Vorstand

Vorsitzender: Dipl.-Ing. Karl-Heinz Maier, Mörfelden-Walldorf
Stv. Vorsitzende: Apothekerin Hiltrud Kriege, Niddatal
Schatzmeister: Stefan Latzel, Krankenpfleger, Frankfurt

Der Allgemeine Rettungsverband Frankfurt e.V. ist eingetragen im Vereinsregister Frankfurt am Main unter der Nummer VR-8820.

Satzungsauszug
§ 2. Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

1. Vereinszweck

1.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung unter Ausschluß konfessioneller und parteipolitischer Fragen.

1.2. Aufgaben des Vereins sind die freie Wohlfahrtspflege und die Notfallhilfe.

1.3. Die Verwirklichung des Vereinszweckes soll insbesondere erreicht werden durch folgende Maßnahmen:

  • Förderung und Durchführung sozialer, sozialpädagogischer und wirtschaftlicher Maßnahmen zur Betreuung und Unterstützung von Personen aller Altersgruppen, sowie Durchführung von gesetzlichen Betreuungen im Sinne des Betreuungsgesetzes.
  • Einrichtung und Betrieb entsprechender Fürsorgeeinrichtungen und sozialer Dienste.
  • Hilfeleistung bei Notfällen aller Art.
  • Mitwirkung im Katastrophenschutz.
  • Vorbeugende Tätigkeiten zur Vermeidung von Notfällen und zur Senkung des allgemeinen Sicherheitsrisikos.
  • Allgemeine Werbung für soziales, umweltbewußtes Verhalten und gegenseitige Hilfsbereitschaft.
  • Ausbildungs-, Aufklärungs- und Beratungstätigkeit, Öffentlichkeitsarbeit.
  • Förderung und Durchführung von Maßnahmen, zur Gewinnung von Mitgliedern und Mitarbeitern für vorstehende soziale Aufgaben.
  • Jugendarbeit, Nachwuchsarbeit.

Die Leistungen des Vereins kommen den in § 53 AO genannten Personen zugute.

2. Gemeinnützigkeit

2.1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

2.4. Der Verein ist beim Finanzamt Frankfurt III unter der Steuernummer 045 250 68 168 als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

Satzungsauszug zum Download

Satzungsauszüge des ARV Frankfurt e.V. sowie des Fördervereins für die ARV-Tagespflege erhalten Sie als PDF unter Download.

  • Die Dienste des ARV werden im Geiste der Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit erbracht.
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